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24. Februar 2026

IVF-Fonds Österreich 2026: Voraussetzungen, Ablauf & was wirklich gefördert wird

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IVF-Fonds Österreich 2026: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

Der österreichische IVF-Fonds übernimmt bis zu 70 % Ihrer Behandlungskosten – aber wer ist eigentlich berechtigt, wie läuft die Anmeldung, und welche Kosten bleiben trotzdem? Dieser Artikel erklärt alles, was Sie vor dem Erstgespräch wissen sollten.

Was ist der IVF-Fonds?

Seit dem Jahr 2000 gibt es in Österreich den IVF-Fonds – ein staatliches Förderinstrument, das Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die finanzielle Last einer künstlichen Befruchtung erheblich erleichtert. Der Fonds übernimmt 70 % der Behandlungskosten für IVF und ICSI, sodass berechtigte Paare nur 30 % Selbstbehalt tragen müssen.

Finanziert wird der Fonds gemeinsam von der Sozialversicherung und dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Er ist beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angesiedelt.

70 %

Kostenübernahme

durch den IVF-Fonds

4

Versuche pro Schwangerschaft

mit Fonds-Förderung

0 €

Vorfinanzierung

Wir rechnen direkt mit dem Fonds ab

Gut zu wissen: Als offizielle IVF-Fonds-Vertragsklinik rechnen wir den Fonds-Anteil direkt mit dem Ministerium ab. Sie bezahlen nur Ihren 30-%-Selbstbehalt – eine Vorfinanzierung des Gesamtbetrags ist nicht nötig.

Bin ich berechtigt? Der Schnell-Check

Alle vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Trifft auch nur eine nicht zu, besteht kein Anspruch auf Fonds-Förderung:

1

Partnerschaft

Sie leben in aufrechter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Bei Lebensgemeinschaft ist ein Notariatsakt erforderlich (ca. 100–200 € beim Notar).

2

Alter

Die Frau (die das Kind austrägt) darf zum Zeitpunkt der Versuchsanmeldung den 40. Geburtstag noch nicht erreicht haben. Der Mann / die Partnerin darf den 50. Geburtstag noch nicht erreicht haben.

3

Medizinische Indikation

Eine fachärztlich diagnostizierte Ursache, die eine natürliche Empfängnis verhindert oder stark erschwert. Mindestens eines der folgenden Kriterien muss zutreffen:

  • Funktionsuntüchtige oder fehlende Eileiter (Tubenverschluss)
  • Endometriose (per Ultraschall, MRT oder operativ bestätigt)
  • Polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS) nach erfolgloser Hormonbehandlung
  • Eingeschränkte Spermienqualität des Partners (OAT-Syndrom, Azoospermie)
  • Idiopathische Sterilität (keine erkennbare Ursache trotz vollständiger Abklärung)
  • Bisherige Behandlungen (z. B. Insemination) waren erfolglos
4

Krankenversicherung & Wohnsitz

Mindestens ein Partner muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Für beide Partner muss ein Nachweis der Leistungszuständigkeit einer Krankenversicherung vorliegen – das kann eine österreichische gesetzliche Kasse, eine Krankenfürsorgeeinrichtung oder eine private Versicherung sein.

Kein Anspruch besteht bei:

  • Freiwilliger Sterilisation (Vasektomie, Tubenligatur) – Ausnahme: beim anderen Partner liegt eine eigenständige medizinische Indikation vor, oder die Sterilisation erfolgte nachweislich aus medizinischen Gründen
  • Überschreitung der Altersgrenzen (Frau ≥ 40, Mann/Partnerin ≥ 50)
  • Kein Hauptwohnsitz in Österreich bei beiden Partnern

? IVF-Kostenrechner

Berechnen Sie in wenigen Klicks, was Ihre Behandlung mit und ohne IVF-Fonds kostet – individuell nach Alter und Behandlungsart.

Kosten jetzt berechnen →

Ablauf: Vom Erstgespräch zur Fonds-Förderung

Die Fonds-Anmeldung klingt bürokratisch – ist aber in der Praxis unkompliziert, weil wir die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen. So läuft es ab:

1

Erstgespräch & Diagnostik

Wir lernen Sie kennen, erheben Ihre Vorgeschichte und führen die notwendige Diagnostik durch (Hormonanalyse, Ultraschall, Spermiogramm). Auf Basis der Ergebnisse erstellen wir Ihren individuellen Behandlungsplan.

2

Prüfung der Fonds-Berechtigung

Wir prüfen gemeinsam, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und informieren Sie transparent über Fonds-Kosten vs. Zusatzkosten.

3

Dokumente zusammenstellen

Folgende Unterlagen brauchen wir von Ihnen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (beide Partner)
  • Aktueller Meldezettel (Hauptwohnsitz Österreich)
  • Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Notariatsakt (bei Lebensgemeinschaft)
  • E-Card oder Versicherungsnachweis (beide Partner)
  • Bei EU-Bürgern: Formular S1 oder S2 der ausländischen Krankenversicherung
4

Fonds-Anmeldung durch uns

Unser Administrationsteam meldet den Versuch beim IVF-Fonds an. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir erledigen die gesamte Abwicklung.

5

Behandlung & Abrechnung

Die Behandlung beginnt. Sie bezahlen nur Ihren 30-%-Anteil – den 70-%-Fonds-Anteil rechnen wir direkt mit dem Ministerium ab. Keine Vorfinanzierung nötig.

Zeitrahmen: Von der Dokumentenabgabe bis zur Fonds-Anmeldung vergehen in der Regel nur wenige Tage. Die Behandlung kann im selben Zyklus starten, sobald alle Unterlagen vollständig sind.

Was kostet eine IVF mit und ohne Fonds?

Der Unterschied ist erheblich. Hier sehen Sie auf einen Blick, was Sie als Fonds-Patient zahlen – und was ohne Förderung auf Sie zukäme:

Preise in Euro, inkl. USt. Stimulationsmedikamente bei Privatzahlern NICHT inkludiert.

Behandlung Mit IVF-Fonds
(30 % Selbstbehalt)
Privatzahler
(100 %)
Sie sparen
IVF (unter 35) € 1.097 € 3.686 € 2.589
IVF (über 35) € 1.170 € 3.686 € 2.516
ICSI (unter 35) € 1.214 € 4.262 € 3.048
ICSI (über 35) € 1.288 € 4.262 € 2.974
FET (Kryotransfer) € 288 –*

* FET als Privatzahler wird individuell kalkuliert. Alle Preise inkl. USt., Stand 2026. Zusatzleistungen (RI-Witness, Narkose, EmbryoGlue, Assisted Hatching) sind in den Fonds-Tarifen nicht inkludiert.

Wichtiger Kostenunterschied: Die Fonds-Tarife enthalten bereits alle Stimulationsmedikamente und Arzneimittel – diese machen einen erheblichen Kostenfaktor aus (ca. 800–2.000 € je nach Protokoll). Bei Privatzahlern sind die Medikamente in den oben genannten Preisen nicht inkludiert und kommen zusätzlich hinzu. Der tatsächliche Kostenvorteil des IVF-Fonds ist daher noch größer als die reine Preisdifferenz vermuten lässt.

Alle aktuellen Tarife finden Sie auf unserer Kostenseite.

Was der IVF-Fonds NICHT zahlt

Der Fonds deckt die Kernbehandlung großzügig ab – aber es gibt klare Grenzen, die Sie kennen sollten:

Nicht im Fonds enthalten:

  • Inseminationen (IUI)
  • Kosten für Spendersamen
  • Kosten für Eizellspende
  • Zusatzleistungen (RI-Witness, Narkose, EmbryoGlue, Assisted Hatching)
  • PID (Präimplantationsdiagnostik)

Im Fonds enthalten:

  • IVF und ICSI (inkl. Stimulationsmedikamente)
  • Kryotransfer (FET) im Fondszyklus
  • Kryokonservierung + Lagerung der Embryonen (bis 6 Monate)
  • MESA / TESE (operative Spermiengewinnung)
  • Ultraschall, Labor, Beratungsgespräche & Medizinprodukte

Wichtiger Hinweis: Behandlungen mit Spendersamen oder Eizellspende können trotzdem über den Fonds abgerechnet werden, wenn bei mindestens einem Partner eine eigene medizinische Indikation vorliegt. Nur die Mehrkosten für die Spenderzellen selbst werden nicht vom Fonds übernommen.

Die 4-Versuche-Regel richtig verstehen

Der IVF-Fonds fördert grundsätzlich vier Versuche pro Paar. Aber was genau zählt als „Versuch"? Und was passiert danach? Dieses System ist besser als die meisten denken:

Was zählt als ein Versuch?

Ein Versuch = ein Behandlungszyklus von der Stimulation bis zum Embryotransfer (oder Abbruch). Wichtige Unterscheidung bei Kryotransfers: Wird ein Zyklus nach Eizellentnahme aus medizinischen Gründen abgebrochen und die Embryonen eingefroren, zählt der erste anschließende Kryotransfer noch zum selben Versuch. Jede weitere Verwendung dieser kryokonservierten Embryonen gilt jedoch als eigener, neuer Versuch.

Was passiert bei einer Schwangerschaft?

Bei positiver Herzaktion (dokumentiert per Ultraschall, frühestens ab der 5. Woche nach Embryotransfer) lebt der Anspruch auf vier neue Versuche wieder auf – ab dem Versuch, der zur Schwangerschaft geführt hat. Das gilt auch bei einer Eileiterschwangerschaft oder wenn die Schwangerschaft danach nicht fortbesteht.

Meldepflicht nicht vergessen!

Das Ergebnis jedes Versuchs und eine allfällige Geburt müssen innerhalb von 3 Monaten an die Klinik gemeldet werden. Bei Versäumnis kann der IVF-Fonds den bezahlten Kostenanteil zurückfordern. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran.

Sonderfälle: Gleichgeschlechtliche Paare, EU-Bürger & Altersgrenze

?‍❤️‍? Gleichgeschlechtliche weibliche Paare

Seit 1. Jänner 2015 anspruchsberechtigt. Voraussetzung: Die Frau, die das Kind austrägt, hat eine eigene medizinische Indikation, und alle übrigen Fonds-Kriterien sind erfüllt. Die Altersgrenze von 40 Jahren gilt für die austragende Partnerin, die 50-Jahres-Grenze für die andere Partnerin.

?? EU-Bürger & deutsche Paare

Grundsätzlich berechtigt, wenn mindestens ein Partner einen Hauptwohnsitz in Österreich hat. EU-Bürger mit gesetzlicher Krankenversicherung im Ausland benötigen das Formular S1 (bei Wohnort in Österreich) oder S2 (bei Wohnort im EU-Ausland). Das S2-Formular wird von Ihrer Krankenkasse im Heimatland ausgestellt und bestätigt, dass sie die Kosten anteilig übernimmt. → Mehr für deutsche Patienten

⏳ Altersgrenze knapp – was tun?

Wenn Sie sich dem 40. (Frau) oder 50. (Mann) Geburtstag nähern: Nicht warten. Entscheidend ist das Datum der Versuchsanmeldung beim Fonds, nicht der Tag der Punktion. Wird die Altersgrenze während eines laufenden Versuchs überschritten, kann dieser noch abgeschlossen werden – dafür stehen sechs Monate ab Erreichen des Alterslimits zur Verfügung. Ein weiterer Versuch danach ist jedoch nicht mehr möglich. Planen Sie idealerweise 3–6 Monate Vorlauf für Diagnostik und Dokumentensammlung ein.

Steuertipp: Den Selbstbehalt von der Steuer absetzen

Viele Paare wissen nicht: Der selbst getragene Anteil Ihrer Kinderwunschbehandlung – also der 30-%-Selbstbehalt plus eventuelle Zusatzleistungen – kann in Österreich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

So funktioniert es:

→ Die Kosten der künstlichen Befruchtung gelten steuerlich als Krankheitskosten

→ Sie benötigen eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit (stellen wir aus)

→ Es gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt von 6–12 % des Jahreseinkommens – erst darüber hinaus wirkt sich die Steuerermäßigung aus

→ Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1ab)

→ Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig – auch Fahrtkosten zur Klinik

Rechenbeispiel: Bei einer ICSI als Fonds-Patientin (30 % = ca. 1.214 €) plus Zusatzleistungen (z. B. 500 €) und Fahrtkosten ergibt sich ein Selbstbehalt von ca. 1.800 € pro Versuch. Bei zwei Versuchen im selben Kalenderjahr sind das 3.600 € – ein Betrag, der je nach Einkommen den steuerlichen Selbstbehalt überschreiten kann. Besprechen Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zum IVF-Fonds? Wir klären das persönlich.

Im Erstgespräch prüfen wir Ihre Fonds-Berechtigung, erstellen Ihren Behandlungsplan und geben Ihnen eine transparente Kostenübersicht – ohne Überraschungen.

Verfasst von Dr. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Reproduktionsmedizin

Quellen: IVF-Fonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 42/2004, zuletzt geändert) · Sozialministerium: Broschüre „Wir möchten ein Baby" (Juli 2024) · Österreichische IVF-Gesellschaft · WKO: Außergewöhnliche Belastungen (2025)

Die in diesem Artikel dargestellten Voraussetzungen und Tarife beziehen sich auf den Stand Februar 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien des IVF-Fonds: www.ivf-fonds.at

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Wenn Sie Fragen haben oder persönlich mit uns über Ihren Kinderwunsch sprechen möchten, sind wir jederzeit für Sie da. Dr. Pavlik und sein Team begleiten Sie liebevoll und fachkundig auf Ihrem Weg.

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Dr. Roman Pavlik – Facharzt für Gynäkologie und Reproduktionsmedizin

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